Der Elternrat vertritt die Interessen aller Eltern der Schule Surenland und informiert diese über aktuelle und wichtige Schulthemen. Er arbeitet mit der Schulleitung vertrauensvoll und konstruktiv zusammen, um die Entwicklung der Schule gemeinsam im Sinne der Schüler zu gestalten. Zudem organisiert der Elternrat Aktivitäten wie den Flohmarkt und betreut den Verkauf der Schulkleidung.
Kontakt: elternrat(at)surenland.de
Was ist eigentlich ein Elternrat?
An allen allgemeinbildenden Schulen muss ein Elternrat gebildet werden. Der Elternrat soll
- die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen
- mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildung- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken,
- sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.
Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor Beschlüssen der Schulkonferenz von grundsätzlicher Bedeutung, der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen. Im Elternrat soll jede Schulstufe vertreten sein. Spätestens sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres wählt die Versammlung aller Klassenelternvertreter die Mitglieder des Elternrates. In den Elternrat können alle Eltern gewählt werden, also nicht nur die Elternvertreter einer Klasse. Zu der Wahlversammlung müssen daher alle Eltern eingeladen werden. Die Mitglieder des Elternrates werden für drei Jahre gewählt. Der Elternrat wählt außerdem die Mitglieder für die Schulkonferenz und den Kreiselternrat. Der Elternrat beruft wenigsten einmal jährlich eine Versammlung aller Klassenelternvertreter oder aller Eltern ein, um über seine Tätigkeit zu berichten und Fragen des Schullebens zu erörtern.